ACHTUNG: Besonderheiten bei Antragstellung und vorzeitigem Maßnahmenbeginn während der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab 01.01.2022
Aufgrund der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26.09.2021 und der Neubildung der Berliner Landesregierung wird das Abgeordnetenhaus von Berlin das Haushaltsgesetz für die Haushaltsjahre 2022/23 nicht rechtzeitig beschließen können. Somit liegt für die Berliner Verwaltung keine formelle Grundlage zur Bewirtschaftung von Haushaltsmittel vor.
Vor diesem Hintergrund gelten bei Antragstellung und vorzeitigem Maßnahmenbeginn während der sog. vorläufigen Haushaltswirtschaft ab 01.01.2022 folgende Besonderheiten:
Eine Bescheiderteilung auf eingehende Anträge kann erst erfolgen, wenn das Haushaltsgesetz vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dies erfolgt voraussichtlich im Juli 2022.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn bleibt auf eigenes Risiko weiterhin möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Sollten für die Jahre 2022/2023 keine oder nicht ausreichend Fördermittel vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen die Anträge abgelehnt werden.
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) hat eine Laufzeit bis 31.12.2023.
Nähere Informationen zum Förderprogramm WELMO finden Sie unter www.welmo.de
Das Land Berlin in Form der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) unterstützt zur Reduzierung der verkehrsbedingten Kohlendioxidemissionen die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs mit Hilfe der Förderung folgender Maßnahmen:
1) Beratungsangebote
• Potentialberatung
• Realisierungsberatung
2) Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
• Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und N2
• Klein- und Leichtfahrzeuge entsprechend der zugehörigen Übersicht
• Motorisierte Zweiräder der Klassen (L1e-B , L3e und L4e)
3) Aufbau von Ladeinfrastruktur
• auf öffentlich zugänglichen Flächen
• auf nicht öffentlich zugänglichen Flächen
Egal ob Praxis, Kanzlei, GbR, GmbH oder gGmbH: Alle in Berlin tätigen kleinen und mittleren Unternehmen jeder Rechtsform, ebenso alle Freiberufler*innen und Selbstständige können gefördert werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• Einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin
• Notwendigkeit eines motorisierten Fahrzeugs zur Ausübung Ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit
Der Antrag kann online unter www.welmo.de gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt die Business Team GmbH der Investitionsbank Berlin (IBB).
Das Förderprogramm und damit die Antragsfrist endet zum 31.12.2021.
Die Förderung gilt für alle bis dahin eingehenden Anträge, sofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Ja. Die Förderung richtet sich auch an Unternehmen ohne Gewinnabsicht, bspw. solche, die als gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) registriert sind. Ebenfalls können als gemeinnützig anerkannte Vereine einen Antrag auf Förderung stellen. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit muss bei Antragstellung der Auszug aus dem Vereinsregister eingereicht werden.
Im Prinzip können alle Unternehmen, deren Mitarbeiter*innen in Berlin unterwegs sind oder die innerhalb Berlins Personen und Güter befördern, auf Elektrofahrzeuge umsteigen. Moderne E-Pkw und E-Nutzfahrzeuge haben für den Stadtverkehr eine genügend hohe Reichweite, sie sparen zudem im Betrieb und bei der Wartung Kosten ein.
Zusätzlich sind Elektrofahrzeuge von der Erstzulassung an für 10 Jahre steuerfrei und werden niemals von Umweltzonen oder umweltbedingten Fahrverboten betroffen sein. Denn sie fahren leise und lokal emissionsfrei.
Auch für Dienstwagen lohnt sich der Umstieg auf E-Pkw. Für E-Pkw und Plug-In-Hybrid-Pkw gilt seit 2019 die Hälfte des geldwerten Vorteils in der Steuererklärung.
Besonders ideal ist Elektromobilität, wenn man seinen Ladepunkt mit der eigenen Dach-Photovoltaik-Anlage betreiben kann. Jeder Handwerksbetrieb mit kleinem Fuhrpark und einer Niederlassung mit geeigneter Dachfläche findet hier neue Optionen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Der Förderantrag muss vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages gestellt worden sein.
Die höchste Fördersumme der WELMO für Beratung, Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur zusammen beläuft sich in der Theorie auf 200.000 Euro. Sie müssen jedoch beachten, dass die Förderung in der Praxis unter die Bestimmungen der De-minimis-Beihilfen fällt: Ihr Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 200.000 Euro De-minimis-Fördergelder erhalten.
AUFGEPASST: Bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs sinkt der Grenzwert auf 100.000 Euro!
Es handelt sich um eine normale Zweckbindungsfrist. Sie müssen lediglich nach Ablauf der Frist nachweisen, dass das geförderte E-Fahrzeug bzw. der geförderte Ladepunkt 12 Monaten in Ihrem Besitz war.
Ja, aber das Fahrzeug muss für mehr als die Hälfte der jährlichen Fahrleistung beim Unternehmen bzw. bei der Betriebsstätte in Berlin eingesetzt werden.
Die WELMO bietet Ihnen eine Beratung durch externe Energie- und E-Mobilitäts-Experten an. Beraten wird zur Auswahl und Eignung von E-Fahrzeugen für ihre Zwecke und – falls Sie selbst eine Ladesäule aufstellen wollen – zur Ladeinfrastruktur und zur Nutzung von lokal erzeugtem grünen Strom. Falls Sie Ihren Fuhrpark modernisieren wollen, können Sie sich auch zur Integration von E-Fahrzeugen in Ihre Fahrzeugflotte beraten lassen. Eine eintägige Potenzialberatung zu E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur ist kostenlos, eine bis zu dreitägige Beratung zur konkreten Umsetzung, z. B. dem Aufstellen einer Ladesäule in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, wird mit 80 % der Kosten gefördert. Weitere Infos finden Sie hier.
Gefördert werden Batterie-Antriebe (BEV), Brennstoffzellen-Antriebe (FCEV, Wasserstoff) und Plug-In-Hybrid-Antriebe (PHEV). Bei Plug-In Hybriden zählt der Grenzwert von 50 g CO2/km.
Gefördert werden (leichte) Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2, Fahrzeuge entsprechend der Übersicht "Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge" und motorisierte Zweiräder der Klassen L1e1, L3e, L4e.
1 Klasse L1e-A ist von der Förderung ausgeschlossen.
Leider nein, das Bundesumweltministerium fördert allerdings für Unternehmen und Einrichtungen den Kauf von E-Lastenrädern.
Die Förderhöhe für eine 1-tägige Potentialberatung beträgt maximal 800 Euro.
Die 2- bis 3-tägige Realisierungsberatung wird darüber hinaus bis zu einem Netto-Tagessatz von 1000 Euro zu 80% der Netto-Beratungskosten pro Antrag übernommen.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasen von E-Fahrzeugen mit Batterie oder Brennstoffzellen (Wasserstoff)-Antrieb (BEV und FCEV) und Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV, 50 g CO2/km).
• 25% des Kaufpreises für E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und N2 (maximale Förderung pro Fahrzeug 15.000 Euro)
• 30% des Kaufpreises für Klein- und Leichtfahrzeuge (max. 5.000 Euro)
• 500 Euro für motorisierte Zweiräder
(Fahrzeuge der Klassen L1e-B, L3e und L4e)
Ja: Sie können an Stelle eines Neufahrzeugs auch die Förderung eines Jahreswagens beantragen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von Jahreswagen, deren Erstzulassung bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Im Zeitraum zwischen dem 08.07.2020 und dem 16.11.2020 war die Kumulierung der Umweltbonus-Prämie mit dem Förderprogramm WELMO vorübergehend ausgesetzt worden. Die Kombination beider Förderungen ist jetzt wieder möglich. Wie Sie mit bereits eingereichten, zurückgezogenen oder ausgezahlten WELMO-Anträgen verfahren, erfahren Sie hier.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasen von Wall Boxen (Wandladestationen), Normalladesäulen (bis 22 kW Ladeleistung) und Schnellladesäulen (Ladeleistung über 22 kW).
Die Förderhöhe beträgt bei Wall Boxen und Normalladesäulen 50 % der Gesamtkosten (inkl. Netzanschluss), die Förderhöhe ist bei 2.500 Euro pro Ladepunkt gedeckelt.
Die Förderung von Schnellladesäulen beträgt ebenfalls 50 % der Gesamtkosten (inkl. Netzanschluss). Die Förderhöhe für Schnellladesäulen ist bei 30.000 Euro pro Ladepunkt gedeckelt. Eine Schnellladesäule mit 2 Ladepunkten kann also mit maximal 60.000 Euro gefördert werden.
Den Anschluss der Ladeinfrastruktur an das Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz können Sie auch fördern lassen: Pro Standort mit jeweils 50 % der Gesamtkosten bei einer Deckelung von 5.500 Euro für das Niederspannungsnetz und 55.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.
Anmerkung: Vorraussetzung für die Förderung ist der Nachweis, dass der Ladestrom zu 100 % aus Erneuerbaren Energien bezogen wird.
Nein, aber Brennstoffzellen-Fahrer*innen und die, die es werden wollen, können sich bei H2 MOBILITY (H2.LIVE) über Tankmöglichkeiten von Wasserstoff informieren.
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