Förderprogramm
Laden im Mehrparteienhaus
Förderprogramm
Laden im Mehrparteienhaus
Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderberechtigt
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer
Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern
Eigentümerinnen und -eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Fördergegenstand
Die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. Dazu zählen unter anderem:
Vorverkabelung
Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
technische Ausrüstung
Förderhöhe
pro Stellplatz (KMU/WEG):
1300 EU für die Vorverkabelung
1500 EU bei zusätzlicher Installation eines Ladepunktes
2000 EU bei einem bidirektionalen Ladepunkt
Start- und Laufzeit:
Startete am 15.04.2026 bis zum Auslaufen der AGVO
Antragsstellung für WEG und KMU ist bis zum 10.11.2026 möglich
Antragsstellung für Unternehmen ist bis zum 15.10.2026 möglich