Förderprogramm
Förderung von Maßnahmen klimafreundlicher Mobilität
Förderprogramm
Kommunalrichtlinie (KRL)
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderberechtigt:
kommunale Betriebe, gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen.
Fördergegenstand:
u.a. Erstellung von Mobilitätskonzept, Errichtung von Mobilitätsstationen, Aufbau von Fahrradabstellanlagen
Förderfrist:
bis zum 31.12.2027