Förderprogramm
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“
Fördergeber:
Bund (BMWK)
Förderberechtigt:
KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts
Fördergegenstand:
Anwendungsnahme technologische Innovationen zu den Themen: Automatisiertes Fahren, Innovative Fahrzeuge und Systemtechnologien
Förderfrist:
Die Förderrichtlinie des Zuschussprogramms ist bis zum 30.06.2027 befristet.