Förderprogramm
Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für E-LKW"
Förderergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderaufruf 1: Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen
Förderaufruf 2: Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen
Förderaufruf 3: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Förderberechtigt
- Unternehmen des Güterverkehrs, insbesondere Speditionen, Logistikunternehmen
- Betreiber bzw. Investoren von Lade-/Tankinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Fördergegenstand
Aufbau / Errichtung von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Förderhöhe
500 Euro (netto) pro kW
Start- und Laufzeit
- Förderaufruf 1: Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden.
- Förderaufruf 2 und 3: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 gestellt werden.
Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.