Förderprogramm
Umweltbonus: Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Fördergeber:
Bund (BMDV)
Förderberechtigt:
Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften, Vereine. Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen.
Fördergegenstand:
Anschaffung von E-Fahrzeugen (BEV, PHEV, BZ)
Förderhöhe:
Bis zu 9.000€ auf Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bis max. 40.000€ Nettolistenpreis (NLP) sowie 7.500€ bis max. 65.000€ bei Neuzulassung, bis zu 6.750€ auf Plug-In-Hybride bis max. 40.000€ NLP sowie 5.625 € bis max. 65.000€ bei Neuzulassung